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   VG Ansbach, 11.09.2015 - AN 1 E 15.01439   

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VG Ansbach, 11.09.2015 - AN 1 E 15.01439 (https://dejure.org/2015,32351)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11.09.2015 - AN 1 E 15.01439 (https://dejure.org/2015,32351)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11. September 2015 - AN 1 E 15.01439 (https://dejure.org/2015,32351)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO, Zulassung zum ergänzenden Vorbereitungsdienst

  • ra.de
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus VG Ansbach, 11.09.2015 - AN 1 E 15.01439
    Analog zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung nach § 23 Abs. 3 Nr. 2 BeamtStG (std. Rspr. d. BVerwG, vgl. Urteil vom 19.3.1998, 2 C 5/97, BVerwGE 106/263 - 272 = NVwZ 1999/75 ff. = ZBR 1999/58 ff; BVerwGE 15/39 [40]; BVerwG NVwZ 1991/170 [171]) ist die Entscheidung des Dienstherrn, einen Beamten nicht erneut nach Art. 29 Abs. 2 Satz 2 LlbG i. V. m. Art. 27 Abs. 5 LlbG in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu berufen, daher verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der gesetzliche Begriff der "Erwartung" und ob die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Prognose ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. zu den inhaltsgleichen Vorgängernormen § 22 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 19 Abs. 5 LbV: VG Ansbach, Beschluss vom 26.2.2004, AN 1 E 04.00192, Rdnr. 22, juris; BayVGH, Beschluss vom 8.3.1993, 3 CE 93.00620; Hüllmantel/Eck/Hoffmeyer/Luber/Weißgerber, Leistungslaufbahngesetz, a. a. O.).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus VG Ansbach, 11.09.2015 - AN 1 E 15.01439
    Analog zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung nach § 23 Abs. 3 Nr. 2 BeamtStG (std. Rspr. d. BVerwG, vgl. Urteil vom 19.3.1998, 2 C 5/97, BVerwGE 106/263 - 272 = NVwZ 1999/75 ff. = ZBR 1999/58 ff; BVerwGE 15/39 [40]; BVerwG NVwZ 1991/170 [171]) ist die Entscheidung des Dienstherrn, einen Beamten nicht erneut nach Art. 29 Abs. 2 Satz 2 LlbG i. V. m. Art. 27 Abs. 5 LlbG in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu berufen, daher verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der gesetzliche Begriff der "Erwartung" und ob die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Prognose ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. zu den inhaltsgleichen Vorgängernormen § 22 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 19 Abs. 5 LbV: VG Ansbach, Beschluss vom 26.2.2004, AN 1 E 04.00192, Rdnr. 22, juris; BayVGH, Beschluss vom 8.3.1993, 3 CE 93.00620; Hüllmantel/Eck/Hoffmeyer/Luber/Weißgerber, Leistungslaufbahngesetz, a. a. O.).
  • BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61

    Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe

    Auszug aus VG Ansbach, 11.09.2015 - AN 1 E 15.01439
    Analog zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung nach § 23 Abs. 3 Nr. 2 BeamtStG (std. Rspr. d. BVerwG, vgl. Urteil vom 19.3.1998, 2 C 5/97, BVerwGE 106/263 - 272 = NVwZ 1999/75 ff. = ZBR 1999/58 ff; BVerwGE 15/39 [40]; BVerwG NVwZ 1991/170 [171]) ist die Entscheidung des Dienstherrn, einen Beamten nicht erneut nach Art. 29 Abs. 2 Satz 2 LlbG i. V. m. Art. 27 Abs. 5 LlbG in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu berufen, daher verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der gesetzliche Begriff der "Erwartung" und ob die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Prognose ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. zu den inhaltsgleichen Vorgängernormen § 22 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 19 Abs. 5 LbV: VG Ansbach, Beschluss vom 26.2.2004, AN 1 E 04.00192, Rdnr. 22, juris; BayVGH, Beschluss vom 8.3.1993, 3 CE 93.00620; Hüllmantel/Eck/Hoffmeyer/Luber/Weißgerber, Leistungslaufbahngesetz, a. a. O.).
  • VGH Bayern, 17.09.2009 - 3 CE 09.1383

    Antrag auf einstweilige Anordnung, wonach der Dienstherr verpflichtet werden

    Auszug aus VG Ansbach, 11.09.2015 - AN 1 E 15.01439
    Mit ihrem Antrag begehrt die Antragstellerin eine Regelungsanordnung i. S. d. § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO, denn der Antrag ist auf die "Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitigen Rechtsverhältnis" und damit auf eine Änderung des status quo gerichtet, nämlich auf die Verpflichtung des Antragsgegners zu der - einstweiligen - Berufung des Antragstellers in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17.9.2009, 3 CE 09.1383; Eyermann - Happ, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 123, Rdnr. 23).
  • VG Ansbach, 26.02.2004 - AN 1 E 04.00192
    Auszug aus VG Ansbach, 11.09.2015 - AN 1 E 15.01439
    Analog zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung nach § 23 Abs. 3 Nr. 2 BeamtStG (std. Rspr. d. BVerwG, vgl. Urteil vom 19.3.1998, 2 C 5/97, BVerwGE 106/263 - 272 = NVwZ 1999/75 ff. = ZBR 1999/58 ff; BVerwGE 15/39 [40]; BVerwG NVwZ 1991/170 [171]) ist die Entscheidung des Dienstherrn, einen Beamten nicht erneut nach Art. 29 Abs. 2 Satz 2 LlbG i. V. m. Art. 27 Abs. 5 LlbG in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu berufen, daher verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der gesetzliche Begriff der "Erwartung" und ob die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Prognose ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. zu den inhaltsgleichen Vorgängernormen § 22 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 19 Abs. 5 LbV: VG Ansbach, Beschluss vom 26.2.2004, AN 1 E 04.00192, Rdnr. 22, juris; BayVGH, Beschluss vom 8.3.1993, 3 CE 93.00620; Hüllmantel/Eck/Hoffmeyer/Luber/Weißgerber, Leistungslaufbahngesetz, a. a. O.).
  • VGH Bayern, 08.03.1993 - 3 CE 93.00620
    Auszug aus VG Ansbach, 11.09.2015 - AN 1 E 15.01439
    Analog zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung nach § 23 Abs. 3 Nr. 2 BeamtStG (std. Rspr. d. BVerwG, vgl. Urteil vom 19.3.1998, 2 C 5/97, BVerwGE 106/263 - 272 = NVwZ 1999/75 ff. = ZBR 1999/58 ff; BVerwGE 15/39 [40]; BVerwG NVwZ 1991/170 [171]) ist die Entscheidung des Dienstherrn, einen Beamten nicht erneut nach Art. 29 Abs. 2 Satz 2 LlbG i. V. m. Art. 27 Abs. 5 LlbG in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu berufen, daher verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der gesetzliche Begriff der "Erwartung" und ob die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Prognose ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. zu den inhaltsgleichen Vorgängernormen § 22 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 19 Abs. 5 LbV: VG Ansbach, Beschluss vom 26.2.2004, AN 1 E 04.00192, Rdnr. 22, juris; BayVGH, Beschluss vom 8.3.1993, 3 CE 93.00620; Hüllmantel/Eck/Hoffmeyer/Luber/Weißgerber, Leistungslaufbahngesetz, a. a. O.).
  • VG Bayreuth, 24.02.2020 - B 5 S 19.1216

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf, fachtheoretische und

    Dafür ist eine Prognose unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aufgrund einer hinreichenden Prognosegrundlage erforderlich (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.1981 - 2 C 48/78 - juris Rn. 21; B.v. 9.10.1978 - II B 74.77 - juris Ls. 2, 3; VG Ansbach, B.v. 11.9.2015 - AN 1 E 15.01439 - juris Rn. 37).
  • VG Ansbach, 12.09.2017 - AN 1 E 17.01855

    Anspruch auf Übernahme in ergänzenden Vorbereitungsdienst zur

    Die Entscheidung des Dienstherrn, einen Beamten nicht gemäß Art. 27 Abs. 5 LlbG zum ergänzenden Vorbereitungsdienst zuzulassen, ist daher verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der gesetzliche Begriff der "Erwartung" und die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Prognose ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (VG Ansbach, B.v. 11.9.2015 - AN 1 E 15.01439, juris; vgl. zu den inhaltsgleichen Vorgängernormen § 22 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 19 Abs. 5 LbV: VG Ansbach, B.v. 26.2.2004 - AN 1 E 04.00192, juris; BayVGH, B.v. 8.3.1993 - 3 CE 93.00620, juris; Hüllmantel/Eck/Hoffmeyer/Luber/Weißgerber, Leistungslaufbahngesetz, a.a.O.).
  • VG Würzburg, 20.08.2020 - W 1 K 20.635

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf nach nicht bestandener

    Die Entscheidung des Dienstherrn, einen Beamten nicht gemäß Art. 27 Abs. 5 LlbG zum ergänzenden Vorbereitungsdienst zuzulassen, ist daher verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der gesetzliche Begriff der "Erwartung" und die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Prognose ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (VG Ansbach, B.v. 11.9.2015 - AN 1 E 15.01439, juris; vgl. zu den inhaltsgleichen Vorgängernormen § 22 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 19 Abs. 5 LbV: VG Ansbach, B.v. 26.2.2004 - AN 1 E 04.00192, juris; BayVGH, B.v. 8.3.1993 - 3 CE 93.00620, juris; Hüllmantel/Eck/Hoffmeyer/Luber/Weißgerber, Leistungslaufbahngesetz, a.a.O.).
  • VG Würzburg, 17.03.2023 - W 1 E 23.188

    Zulassung zum ergänzenden Vorbereitungsdienst unter (erneuter) Berufung in das

    Die Entscheidung des Dienstherrn, einen Beamten nicht gemäß Art. 27 Abs. 5 LlbG zum ergänzenden Vorbereitungsdienst zuzulassen, ist daher verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der gesetzliche Begriff der "Erwartung" und die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Prognose ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (VG Ansbach, B.v. 11.9.2015 - AN 1 E 15.01439 - juris; Weiß/Niedermaier/Summer, Beamtenrecht in Bayern, Art. 27 LlbG Rn. 35; vgl. zu den inhaltsgleichen Vorgängernormen § 22 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 19 Abs. 5 LbV; VG Ansbach, B.v. 26.2.2004 - AN 1 E 04.00192 - juris; BayVGH, B.v. 8.3.1993 - 3 CE 93.00620 - juris; Hüllmantel/Eck/Hoffmeyer/Luber/Weißgerber, Leistungslaufbahnbahngesetz, a.a.O.).
  • VG Würzburg, 30.08.2022 - W 1 K 22.751

    Zulassung zum ergänzenden Vorbereitungsdienst, beschränkt überprüfbare

    Die Entscheidung des Dienstherrn, einen Beamten nicht gemäß Art. 27 Abs. 5 LlbG bzw. § 28 Abs. 2 Satz 4 FachV-J zum ergänzenden Vorbereitungsdienst zuzulassen, ist daher verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der gesetzliche Begriff der "Erwartung" und die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Prognose ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (VG Ansbach, B.v. 11.9.2015 - AN 1 E 15.01439 - juris; Weiß/Niedermaier/Summer, Beamtenrecht in Bayern, Art. 27 LlbG Rn. 35; vgl. zu den inhaltsgleichen Vorgängernormen § 22 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 19 Abs. 5 LbV; VG Ansbach, B.v. 26.2.2004 - AN 1 E 04.00192 - juris; BayVGH, B.v. 8.3.1993 - 3 CE 93.00620 - juris; Hüllmantel/Eck/Hoffmeyer/Luber/Weißgerber, Leistungslaufbahnbahngesetz, a.a.O.).
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